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Zweitmeinungspraxis
Gesetzlich versicherte Patientinnen haben einen Rechtsanspruch vor einer Gebärmutterentfernung eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen.2019 hat die Kassenärztliche Vereinigung uns ermächtigt, als Zweitmeiner tätig zu sein.Eine Zweitmeinung soll als unabhängige, neutrale Meinung abgegeben werden. Sie soll sich auf die Beratung des Patienten zur Notwendigkeit des geplanten Eingriffs fokussieren und mögliche eingriffsvermeidende Behandlungsalternativen erörtern.
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