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Krebsvorsorgeuntersuchung

Werden Krebserkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt, bestehen oftmals gute bis sehr gute Heilungsaussichten. Die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen bieten ab dem 20.Lebensjahr eine jährlich stattfindende Vorsorge an.

Zur Früherkennung von Brusterkrankungen, Erkrankungen der weiblichen Genitalorgane und des Darms ist es wichtig die gesetzlich angebotenen und empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen.

Neben der Krankengeschichte und der Familienanamnese, wird eine gynäkologische Tastuntersuchung durchgeführt. 

Frauen zwischen 20 und 35 Jahren bekommen im Rahmen der jährlichen Vorsorgeuntersuchungen einen zytologischem Abstrich. Dabei wird ein Zellabstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen untersucht. Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere zytologische Untersuchung, ein Test auf eine genitale Infektion mit humanen Papillomviren (HPV-Test) oder eine Spiegelung des Gebärmuttermundes mit einem speziellem Mikroskop (Kolposkop) sowie eine Probeentnahme von auffälligen Befunden (siehe auch Dysplasiesprechstunde).

Frauen ab 35 Jahren bekommen im Rahmen der jährlichen Vorsorge alle 3 Jahre eine Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich und dem Sceening auf humane Papillomviren (HPV Test). Auch hier können sich, je nach Ergebnis, weitere Untersuchungen anschließen (s.o.).

Gesetzlich versicherte Frauen zwischen 20 und 65 Jahren werden in Zukunft alle 5 Jahre persönlich und regelmäßig durch eine Patienteninformation über dieses Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs informiert. Natürlich können und sollen sämtliche Vorsorgeleistungen von Frauen über 65 weiter jährlich in Anspruch genommen werden.

Zusätzlich können Ultraschalluntersuchungen auch in Kombination mit der Doppler und Farbdopplersonographie einen Beitrag zur Diagnostik leisten. Die Ultraschalluntersuchungen sind im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (individuelle Gesundheitsleistung). Im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen werden die Brust und die Achselhöhle abgetastet.

Hierbei geben wir auch eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust, die jeden Monat am Anfang des Zyklus stattfinden sollte.

Ab dem 50. Lebensjahr wird der Stuhl auf Blut untersucht. Ab dem 55. Lebensjahr können Sie eine Darmspiegelung durchführen lassen, die nach 10 Jahren wiederholt werden kann.

Früherkennung von Brustkrebs

Eine zusätzliche Untersuchungsmethode der Brust ist der Ultraschall, der weitere wichtige diagnostische Informationen liefern kann. Hier können viele, sowohl gut- als auch bösartige Veränderungen der Brust erkannt werden. Der Ultraschall ist keine Leistung die im Rahmen der Krebsfrüherkennung von den Krankenkassen übernommen wird. Ab dem 50 Lebensjahr erfolgt alle 2 Jahre eine Einladung zum Mammographie Screening. Hierbei handelt es sich um eine Röntgenuntersuchung der Brust, die derzeit als die effektivste Methode zur Erkennung von Brustkrebs gilt. Welche Untersuchung im Einzelfall am Sinnvollsten ist, kann im persönlichen Gespräch erörtert werden.

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